Plätze und Kosten

Plätze


Kita

88 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung in vier Gruppen

13 Vormittagsplätze: 7:00 - 12:00 Uhr
15 Mittagsplätze: 7:00 - 14:00 Uhr
60 Ganztagesplätze: 7:00 - 17:00 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr

 

Krippe

10 Kinder im Alter von 11 Monaten bis 3 Jahren

10 Ganztagsplätze: 7:00 - 17:00 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr

 

Integrationsplätze

Für Kinder, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind oder denen eine entsprechende Behinderung droht (vgl. §53 Abs. 1, 2 SGB XII und § 35a KJHG), gibt es die Möglichkeit, auf Antrag Plätze mit gezielter Förderung  einzurichten.

 

Kriterien für die Platzvergabe

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen in der Kita oder in der Krippe die Zahl der belegbaren Plätze, entscheidet die Leiterin anhand eines Kriterienkatalogs über die Platzvergabe. Ausschlaggebende Kriterien sind vor allem das Alter des Kindes, das Einzugsgebiet, Geschwisterkinder, die sich zur Zeit der Aufnahme noch in der Einrichtung befinden sowie die Familiensituation.

Das Einzugsgebiet der Kindertageseinrichtung umfasst das Hansenhausviertel bis hin zum Südbahnhof mit Teilen der „Cappeler Straße" sowie die Gegend um die Straßenzüge „An der Zahlbach" und „Alter Kirchhainer Weg" und  „Weintrautstraße“.

 

Kostenübersicht

Beitrag / Geschwisterermäßigung (Stand: 01.04.2026)

Ü3 - Ganztagsplatz (bis zu 45 Stunden/Woche):
1. Kind: 90,- €, 2. Kind: 63,- €, 3. Kind: 45,- €

Ü3 - Ganztagsplatz plus (bis zu 50 Stunden/Woche):
1. Kind: 120,- €, 2. Kind: 84,- €, 3. Kind: 60,- €

 

 

Zusatzkosten

Essensgeld: 75,00 €
Nebenkosten: 7,00 €

KreisJobCenter-Bildung und Teilhabe

Bei Übernahme des Pauschalessens werden die Kosten ab 01.08.2019 voll vom KJC getragen.

Jugendamt Stadt Marburg – Beitragsübernahme für Kinder unter 3 Jahren und Hortkinder

Bei Beitragsübernahme durch das Jugendamt der Stadt Marburg verringert sich der
Beitrag um die Höhe des gewährten Zuschusses.

Rücklastschrift

Die Gebühren für Rücklastschriften sind von den jeweiligen Kreditinstituten festgelegt.
Durch Rücklastschriften und die dadurch entstandenen Schulden verändert sich die Höhe der monatlichen Abbuchungen um den festgelegten Betrag.

 

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