Plätze und Kosten

Plätze


Kita

88 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung in vier Gruppen

13 Vormittagsplätze: 7:00 - 12:00 Uhr
15 Mittagsplätze: 7:00 - 14:00 Uhr
60 Ganztagesplätze: 7:00 - 17:00 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr

 

Krippe

10 Kinder im Alter von 11 Monaten bis 3 Jahren

10 Ganztagsplätze: 7:00 - 17:00 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr

 

Integrationsplätze

Für Kinder, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind oder denen eine entsprechende Behinderung droht (vgl. §53 Abs. 1, 2 SGB XII und § 35a KJHG), gibt es die Möglichkeit, auf Antrag Plätze mit gezielter Förderung  einzurichten.

 

Kriterien für die Platzvergabe

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen in der Kita oder in der Krippe die Zahl der belegbaren Plätze, entscheidet die Leiterin anhand eines Kriterienkatalogs über die Platzvergabe. Ausschlaggebende Kriterien sind vor allem das Alter des Kindes, das Einzugsgebiet, Geschwisterkinder, die sich zur Zeit der Aufnahme noch in der Einrichtung befinden sowie die Familiensituation.

Das Einzugsgebiet der Kindertageseinrichtung umfasst das Hansenhausviertel bis hin zum Südbahnhof mit Teilen der „Cappeler Straße" sowie die Gegend um die Straßenzüge „An der Zahlbach" und „Alter Kirchhainer Weg" und  „Weintrautstraße“.

 

Aktuelle Platzbelegung

Die aktuelle Platzbelegung für Kita und Krippe finden Sie unter Termine & Aktuelles.

Kosten

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat beschlossen, die Beiträge für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt in voller Höhe freizustellen. Die hier aufgeführten Beiträge gelten für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Je nach finanzieller Situation können hierfür beim Fachdienst Kinderbetreuung Anträge auf Kostenübernahme gestellt werden. Sonstige Kosten wie Essensgeld und Nebenkosten sind für jedes Kind von den Eltern zu zahlen. Ermäßigungsanträge für das Essensgeld können über "Bildung und Teilhabe" beim KreisJobCenter (s.u.) gestellt werden.

 

Beiträge für Kinder bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres 

Vormittagsplatz: 1. Kind: 95,00 €, 2. Kind: 67,00 €, 3. Kind: 46,00 €

Mittagsplatz: 1. Kind: 125,00 €, 2. Kind: 88,00 €, 3. Kind 63,00 €

Ganztagsplatz (unter 45 Stunden Betreuungszeit in der Woche):1. Kind: 142,00 €, 2. Kind: 100,00 €,

3. Kind: 71,00 €

Ganztagsplatz plus (45 und mehr Stunden Betreuungszeit in der Woche): 1.Kind: 175, 00 €,

2.Kind: 123,00 €, 3. Kind: 88,00 €

Zusatzkosten

Essensgeld: 59,00 €
Nebenkosten: 7,00 €

KreisJobCenter-Bildung und Teilhabe

Bei einem Essensgeldzuschuss beträgt der Eigenanteil für das Essensgeld 20,00 € im Monat.

Jugendamt Stadt Marburg-Beitragsübernahme

Bei Beitragsübernahme durch das Jugendamt der Stadt Marburg verringert sich der Beitrag um die Höhe des gewählten Zuschusses.

Geschwisterermäßigung

Geschwisterermäßigung wird nur gewährt, wenn mehrere Kinder beitragspflichtig sind (z.B. zwei Kinder unter drei Jahren oder ein älteres Kind in einem anerkannten Hort). Die Geschwisterermäßigung gilt nur für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Marburg haben.

 

© Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden in Marburg, 2024