38 Akute Kindeswohlgefährdung erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen. Die Mitarbeiter*innen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und gehen sorgsam mit den ihnen anvertrauten Kindern und deren persönlichen Daten um. Oberste Priorität hat in jedem Fall das Wohl des Kindes und dessen Schutz. Die Mitarbeiter*innen wägen alle Faktoren im Hinblick auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung sorgfältig ab und beziehen diese in jede Überlegung mit ihren Handlungsfolgen ein. Die Mitarbeiter*innen bemühen sich stets um eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten. Begleitung und Unterstützung in der Krise werden als bevorzugte Strategien eingesetzt. Dabei gilt es, eine Balance zwischen Konfrontation und zugleich Hilfe im Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zu finden. Die Mitarbeiter*innen nutzen ihre Kompetenzen, um möglichst individuelle Hilfsangebote zu vermitteln. Die Kinderschutzaufgaben in der Evangelischen Tagesstätte für Kinder sind nach der Neufassung des SGB VIII § 8a gültig. Der Träger und der Fachdienst Kinderbetreuung haben eine vertragliche Vereinbarung zur Gestaltung des Schutzauftrags geschlossen. Der Träger ist bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu informieren. Die Einrichtung verfügt über ein hauseigenes Schutzkonzept. Allen pädagogischen Mitarbeiter*innen sind Inhalt und Verfahrensweise des Schutzkonzepts bekannt. Ein spezielles Beobachtungs- und Dokumentationssystem liegt vor und verpflichtet die Mitarbeiter*innen zur Einhaltung. Die Erziehungsberechtigten sind über das Vorliegen eines Schutzkonzepts informiert. Es ist Bestandteil der Ordnung für die Evangelischen Tagesstätten für Kinder des Gesamtverbandes der evangelischen Kirchengemeinden in Marburg. Der Träger unterstützt die Mitarbeiter*innen durch geeignete Maßnahmen wie Fortbildungen, Supervision etc. Alle betreffenden Dokumente werden in der Kinderakte abgelegt.
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