Konzeption Kindertagesstätte Ockershausen

5 1. Rahmenbedingungen 1.1 Der Träger Die Kindertagesstätte Ockershausen ist eine evangelische Einrichtung. Das Gebäude ist Eigentum der Stadt Marburg. Der Träger ist der Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden in Marburg. Insgesamt gehören zehn Kindertagesstätten zum Gesamtverband (siehe 5.4Zusammenarbeit mit dem Träger). 1.2 Lage und Einzugsgebiet Die Kindertagesstätte ist Teil der Matthäuskirchengemeinde Ockershausen. Die Einrichtung befindet sich im Ortskern des ländlich geprägten Stadtteils Ockershausen und wurde 1965 erbaut. Im Jahre 1966 wurde der Kindergarten eröffnet. Das Einzugsgebiet umfasst den Stadtteil, bei freien Plätzen können jedoch auch Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet aufgenommen werden. Es werden derzeit 99 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Einrichtung betreut. Im Herbst 2016 wurden der Anbau und weitere Renovierungsarbeiten abgeschlossen. 1.3 Gesetzliche Grundlagen Nach §22 SGB VIII hat die Tageseinrichtung einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, der die Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder umfasst. Im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJHG) werden die Aufgaben der Tagesseinrichtungen für Kinder klar definiert. Unser pädagogisches Konzept spiegelt die Arbeit nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan der Kinder von 0 bis 10 Jahren wider. Laut §26 SGB VIII hat die Tageseinrichtung für Kinder einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie und soll die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote fördern. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere die geistige, emotionale und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben. Nach §8a SGB VIII übernimmt die Tageseinrichtung einen Kinderschutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Unsere Einrichtung hat ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept entwickelt (siehe QM-Handbuch 10.1 Schutzkonzept bei Kindeswohlgefährdung).

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