Konzeption - Evangelisches Familienzentrum Hansenhaus

- 10 - RAHMENBEDINGUNGEN Träger Träger der Einrichtung ist der Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden in Marburg. Das Gebäude ist Eigentum der Stadt Marburg. Auftrag Im Hinblick auf die Arbeit als Familienzentrum greifen die hierzu entwickelten Förderprogramme sowie die Ausrichtung an den gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Familienbildungsstätten (SGB VIII § 16). Die Tageseinrichtung für Kinder hat den gesetzlichen Auftrag, die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern und dabei die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen. Den Eltern soll durch die Kindertageseinrichtung geholfen werden, Berufstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können (§ 22 (2) SGB VIII). Der Förderauftrag des Gesetzgebers umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Dies schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein (§ 22 (3) SGB VIII). In der Kindertageseinrichtung bildet sich die soziokulturelle Vielfalt der Gesellschaft ab. Alle Kinder sind willkommen. Ihre Förderung, Begleitung und Unterstützung orientiert sich an den individuellen Interessen und Bedürfnissen der Kinder (§ 22 (3) SGB VIII). Die pädagogische Konzeption der Einrichtung spiegelt die Arbeit nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren wider. Zur Erfüllung ihres Auftrags arbeitet die Tageseinrichtung mit den Erziehungsberechtigten eng zusammen. An Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung werden sie beteiligt. Die Einrichtung kooperiert darüber hinaus mit anderen Kinder- und familienbezogenen Institutionen im Gemeinwesen insbesondere mit der Grundschule, der Kirchengemeinde und der Stadtteilgemeinde (§ 22a (2) SGB VIII). Die Tageseinrichtung übernimmt nach § 8a SGB VIII den Kinderschutzauftrag. Bei gewichtigen Anhaltspunkten nimmt sie eine Gefährdungseinschätzung für ein von ihr betreutes Kind vor, in die die Erziehungsberechtigten grundsätzlich und das Kind nach seinen Möglichkeiten einbezogen werden. Kann die Situation nicht geklärt oder durch verabredete Maßnahmen deutlich verbessert werden, informiert die Einrichtung das zuständige Jugendamt. Als Einrichtung der evangelischen Kirche begegnen wir Kindern und Erwachsenen mit einer christlichen Grundhaltung und machen christliche Werte und Traditionen im Alltag erfahrbar.

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