12 Kindertageseinrichtungen haben einen Kinderschutzauftrag nach § 8a SGB VIII. Für sexuell übergriffiges Verhalten unter Kindern und für den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von Kindern durch Erwachsene (Eltern, Fachkräfte und andere Bezugspersonen) gibt es ein Schutzkonzept mit klar definierten Handlungsschritten. Zu diesen werden alle MitarbeiterInnen jährlich geschult. Bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung (Gewalterfahrungen, Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch usw.) findet zur Einschätzung der Gefährdungssituation und des daraus erfolgenden Schutzplanes eine Beratung mit einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft (IseF)“ statt. Die IseF ist im Umgang mit Kindeswohlgefährdung geschult und in der Regel MitarbeiterIn einer Beratungsstelle oder einer Kinderschutzorganisation. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten Es ist uns bewusst, dass jeder Mensch aufgrund der eigenen Biografie eine unterschiedliche Haltung zu Fragen der Sexualpädagogik entwickelt hat. Dabei können unterschiedliche Werte, Erziehungsstile und Sichtweisen aufeinandertreffen. Damit gehen wir respektvoll um. Wir nehmen die Sorgen und Ängste der Eltern ernst. Gleichzeitig möchten wir Klarheit und Sicherheit im Umgang mit kindlicher Sexualität vermitteln, Fachwissen weitergeben und für das Thema sensibilisieren. Unser gemeinsames Ziel ist es, zum Wohl der Kinder zu handeln, sie zu stärken und zu schützen. In den jährlichen Entwicklungsgesprächen gibt es Raum für einen sachlichen Austausch zu sexualpädagogischen Themen. Darüber hinaus informieren wir die Eltern zeitnah, wenn ein Kind ein Verhalten zeigt, das nicht mehr im Rahmen der kindlichen Sexualität liegt oder auffällig ist. Wir haben die Bitte, dass auch Eltern uns zeitnah informieren, wenn ein Kind zu Hause von einer Grenzverletzung oder einem Übergriff berichten sollte, der in unserer Einrichtung stattgefunden hat. Nur so können wir die Situation in der Kita aufgreifen und mit den Kindern bearbeiten. Eltern können sich mit ihren Fragen, Sorgen oder Anregungen direkt an uns und an den Elternbeirat wenden. Der Elternbeirat wird von uns über alle relevanten Vorkommnisse informiert. Die Eltern werden vor der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages auf das pädagogische und sexualpädagogische Konzept des Evangelischen Familienzentrums Hansenhaus hingewiesen und erkennen es mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages an.
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